Soziale Banken?

Die Wirtschaftskrise, die 2007 mit einer Blase auf dem amerikanischen Immobilienmarkt begann und unter anderem zur Pleite der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers führte, hat viele Deutsche Bankkunden wachgerüttelt und Fragen über die Vertrauenswürdigkeit der Bankberater aufgeworfen. Seit 2008 wächst daher die Zahl der Kunden rapide, die auf der Suche nach ethischen und nachhaltigen Investment-Möglichkeiten sind!

Soziale Banken und kirchliche Banken wirtschaften nach ethischen, sozialen und/oder ökologischen Kriterien, wie zum Beispiel dem Verzicht auf Investments in die Atom-, Waffen-, Porno-, Alkohol- und Tabakindustrie oder in Länder mit Todesstrafe, Korruption oder Kinderarbeit.

Triodos Bank bietet neues Girokonto

Triodos Bank N. V. (Aktiengesellschaft niederländischen Rechts), 60326 Frankfurt am Main

Seit dem 08. Oktober 2012 bietet die in den Niederlanden gegründete Triodos Bank nun auch ein Girokonto für Privatkunden. Die Kontoführungsgebühren des nachhaltig geführten Kontos betragen 3,50 Euro pro Monat und auf Wunsch gibt es auch eine Bankkarte für 15 Euro pro Jahr sowie eine MasterCard Kreditkarte für 25 Euro pro Jahr dazu.

Mit der Bankkarte kann in Deutschland überall dort, wo ein Maestro- oder ecCash-Zeichen zu sehen ist, bargeldlos und gebührenfrei bezahlt werden. Die Kreditkarte ermöglicht es, in Deutschland, der EU und EWR gebührenfrei Euro-Bargeld abzuheben. Eventuell werden durch manche Geldautomatenbetreiber zusätzliche Entgelte erhoben auf die die Triodos Bank keinen Einfluss hat, doch das wird dann in der Regel bei der Abhebung kenntlich gemacht und Kunden haben die Möglichkeit den Vorgang abzubrechen.

Die Triodos Bank, deren Namen sich vom griechischen “Tri hodos” ableitet, was für “drei Wege” steht und das Gleichgewicht zwischen Mensch, Umwelt und Wirtschaft darstellen soll, will mit dem Girokonto die vollen Leistungen eines modernen Girokontos zu fairen und transparenten Konditionen anbieten. Überweisungen, Daueraufträge und andere Leistungen können von montags bis freitags von 8:30 bis 22 Uhr und am Wochenende von 10 bis 22 Uhr unter 069 71 71 91 91 telefonisch oder auch jederzeit über das Online-Banking Login auf der Webseite vorgenommen werden.

noa bank insolvent

Die noa bank wurde im Winter 2009 von Francois Jozic, einem belgischen Unternehmer, gegründet. Die wichtigsten Merkmale sollten vor allem Transparenz und der völlige Verzicht auf Spekulationsgeschäfte sein. Neben einem kostenlosen Girokonto für Privatkunden inklusive ec- und MasterCard Instant (Debit Card) bot die noa bank auch ein Tagesgeldkonto mit anfänglich 2,20 % Zinsen pro Jahr. Dabei konnte jeder Kunde wählen in welchen Bereich das angelegte Geld fließen sollte. Beim Abschluss des Tagesgeldkontos stand die Kreditvergabe an regionale Wirtschaftsunternehmen ("Nähe"), biologische Landwirtschaft, ökologische Bauwirtschaft (“Planet”), Krankenhäuser, Altersheime, Behinderten-Einrichtungen (“Leben”) oder künstlerische Projekte (“Kultur”) zur Auswahl. Im August 2010 wurde die noa bank dann von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschlossen und musste Insolvenz anmelden.

Information über das Entschädigungsverfahren

27. August 2010: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, Postfach 00448, 10334 Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass die noa bank GmbH & Co. KG nicht in der Lage ist, die bei ihr unterhaltenen Einlagen zurückzuzahlen. Da somit der Entschädigungsfall gemäß § 5 Abs. l des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes(EAEG) eingetreten ist, ist es unsere Aufgabe, die Einlagen entsprechend dem EAEG zu entschädigen.
Der Entschädigungsanspruch für Einlagen ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 50.000 € pro Einleger. Entschädigungsfähige Einlagen sind insbesondere Sicht- und Termineinlagen, die auf Euro oder eine andere Währung eines EU-Mitgliedsstaates lauten. Hingegen sind Inhaberpapiere wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen vom Schutzumfang nicht umfasst.
Nicht geschützt sind unter anderem die Einlagen von:

Versicherungsunternehmen,
Kapitalanlagegesellschaften,
Bund, Ländern, rechtlich unselbständigen Sondervermögen des Bundes oder der Länder, kommunalen Gebietskörperschaften, anderen Staaten oder Regionalregierungen oder örtlichen Gebietskörperschaften eines anderen Staates,
Unternehmen, die nach den Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs einen Lagebericht aufzustellen haben oder nur wegen ihrer Einbeziehung in einen Konzern-abschluss von dieser Verpflichtung befreit sind, sowie vergleichbare Unternehmen mit Sitz im Ausland

Sofern Sie zum Kreis der nach dem EAEG geschützten Einleger gehören und entschädigungsfähige Einlagen bei der noa bank GmbH & Co. KG unterhalten, werden wir Sie erneut anschreiben und Ihnen ein Formular zur Anmeldung Ihrer Entschädigungsansprüche übersenden.
Soweit Ihre Ansprüche gegenüber der noa bank GmbH & Co. KG nicht durch uns entschädigt werden, können diese im noch zu eröffnenden Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie zu den Details betreffend der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren wird Sie der Insolvenzverwalter gesondert informieren.
Wir möchten Sie bitten, von schriftlichen und telefonischen Anfragen bis zum Zeitpunkt der Übersendung der Anmeldebögen, insbesondere auch von Anmeldungen, welche nicht auf den von uns dafür vorgesehenen Formularen vorgenommen werden, abzusehen, da diese das Verfahren nur verzögern und uns eine individuelle oder bevorzugte Bearbeitung nicht möglich ist.
Über den Stand des Entschädigungsverfahrens können Sie sich im Internet auf der Seite www.edb-banken.de informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ahrend Weber, Jørgen Bang

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

09. September 2010: EdB Einlaqensicherunqsgruppe, Postfach 11 03 09, 40503 Düsseldorf

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 27. August 2010 hatten wir Sie darüber informiert, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entschädigungsfallfür die noa bank GmbH & Co. KG, Düsseldorf, festgestellt hat. Nach Durchführung der notwendigen Vorbereitungsarbeiten können wir Ihnen nunmehr unsere Entschädigungsleistung anbieten.

Der Entschädigungsanspruch ist für Einlagen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) der Höhe nach begrenzt auf 50.000 € pro Einleger. Entschädigungsfähige Einlagen sind insbesondere Sicht- und Termineinlagen, die auf Euro oder eine andere Währung eines EU-Mitgliedsstaates lauten. Hingegen sind Inhaberpapiere wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen vom Schutzumfang nicht umfasst.

Diesem Schreiben ist ein Formular beigefügt, mit dem Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH anmelden können. Senden Sie dieses Formular bitte an das angegebene Postfach zurück. Erst nach Rückerhalt der Anmeldung kann die Auszahlung des geschützten Guthabens erfolgen.

Unsere Zahlung wird in der Weise erfolgen, dass wir Ihnen - nach Abzug etwaiger Gegenforderungen der Bank - einen Betrag in Höhe Ihres Guthabens (inklusive der bis zum Überweisungstag aufgelaufenen Zinsen), maximal jedoch 50.000 €, auf einem Konto Ihrer Wahl zur Verfügung stellen. Die Zinsen werden längstens bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschädigt.

In dem Umfang, in dem die Entschädigungseinrichtung Ihren Entschädigungsanspruch erfüllt, geht Ihr Anspruch gegen die Bank kraft Gesetzes auf die Entschädigungseinrichtung über.

Soweit Ihre Ansprüche gegenüber der noa bank GmbH & Co. KG nicht durch uns entschädigt werden, können diese im noch zu eröffnenden Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie zu den Details betreffend der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren wird Sie der Insolvenzverwalter gesondert informieren.

Vorsorglich weisen wir Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das EAEG eine Ausschlussfrist zur Anmeldung der Entschädigungsansprüche gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH von einem Jahr setzt.

Die Inhaber von Girokonten bitten wir, die in Ihren Händen befindliche ec-Karte zurückzusenden.

Über ders Stand des Entschädigungsverfahrens können Sie sich im Internet auf der Seite www.edb-banken.de informieren.

Nur für Unternehmen:
Nicht geschützt sind gemäß EAEG die Einlagen von Unternehmen, die nach den Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs einen Lagebericht aufzustellen haben oder nur wegen ihrer Einbeziehung in einen Konzernabschluss von dieser Verpflichtung befreit sind (oder ein vergleichbares Unternehmen mit Sitz im Ausland).

Anhand der uns durch die noa bank GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten Daten ist für uns nicht zu erkennen, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um ein solches handelt. Bitte lassen Sie deshalb Punkt 4 der beigefügten Anmeldung des Entschädigungsanspruches durch Ihren Steuerberater / Wirtschaftsprüfer bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ahrend Weber, Jørgen Bang

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Collapse


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